Das Lustschloss Tschifflik
In der Fasanerie befinden sich noch heute die Überreste des ehemaligen Lustschlosses „Tschifflik", das sich der ehemalige König von Polen und Großfürst von Litauen Stanislaus I. Leszczyński in den Jahren 1715 und 1716 als Sommerresidenz erbauen lies.
Am 4. Juli 1714 kam der abgesetzte Polenkönig unter dem Pseudonym Graf Kronstein in die Stadt Zweibrücken, die er als Exil wählte. Wenige Monate später folgten ihm seine Familie mit dem etwa 100 bis 150 köpfigen polnischen Hofstaat. Die Familie Leszczyński bewohnte bis zur Fertigstellung der Residenz im Jahre 1716 ein extra für sie aufwendig restauriertes Gebäude in der Oberstadt. Vermutlich wurde schon zuvor ein bereits im Jahre 1715 fertiggestellter Gebäudekomplex des neuen Wohnsitzes von den Töchtern und einem Teil des Hofstaates bezogen.
Die gesamte vom schwedischen Baumeister Jonas Erikson Sundahl geplante Schlossanlage umfasste neben dem Haupthaus, worin die Familie lebte, noch zwei Wohnhäuser für den Hofstaat sowie zwei Nutzhäuser mit Stallungen, worin Lebensmittel, Handelswaren und die Pferde untergebracht waren.
Für Gäste der Familie wurden Appartements mit einer großen Terrasse errichtet, ein umfangreiches Gartenareal mit Freilichtbühne und einer zum Teil bis heute erhaltenen Wasseranlage, die mit verschiedenen Wasserspielen ausgestattet war, stand zum Vergnügen zur Verfügung.
Stanislaus musste nach dem Tod Karls XII. im Jahre 1718 das Herzogtum verlassen und suchte Zuflucht in Weißenburg im Elsass und in Landau.
Im Jahre 1728 beauftragte Herzog Gustav Samuel Leopold den Architekten Sundahl die von Stanislaus Leszczyński nicht komplett realisierte Sommerresidenz zu vollenden, er ließ sie dann aber in den Folgejahren wieder herunterkommen!
Erst etwa zwei Jahrzehnte später wurde die Anlage durch Herzog Christian IV., der den Gartenarchitekten Johann Ludwig Petri mit der Erneuerung und Erweiterung beauftragte, wiederbelebt. Zwischen 1757 und 1769 wurde eine „Fasanerie“ im Gartenbereich eingerichtet wodurch das Areal die bis heute erhaltene Bezeichnung erhielt. Die ursprüngliche Bedeutung Tschifflik ist im Vergleich zu Fasanerie weniger bekannt.
Nach der französischen Revolution wurde das Gelände, weil kein Bedarf mehr daran bestand, dem Landgestüt zur Verfügung gestellt und zerfiel erneut Stück für Stück. Im Jahre 1887 erwarb die Stadt Zweibrücken die Tschifflik, die das Gelände Jahre später durch ein Ausflugslokal wiederbelebte, heute steht an dieser Stelle das Fasaneriehotel. Des weiteren entstand in den 1970er Jahren gegenüber der Hotelanlage der bis heute erhaltene Wildrosengarten, zur gleichen Zeit wurde im unteren Bereich des Areals eine aus dem 12. Jahrhundert stammende Turmburg Ruine entdeckt und freigelegt. Mittlerweile steht die mitten in einem Wald gelegene Tschifflikanlage zum Teil unter Denkmalschutz!